Colloquientermine

„Der“ Islam – (ein) zentraler Konfliktherd um europäische Freiheitsrechte?

Interdisziplinäres Colloquium - Teil II A

„Den“ Islam gibt es nicht, weder inhaltlich gleich ausgeprägt noch in allen Ländern identisch. Das kann als ein Ergebnis des ersten Teils des Colloquiums festgehalten werden. Der zweite Teil behandelt die Konsequenzen aus dem so konturierten Islam für einige Freiheitsrechte in Europa, allen voran die Religionsfreiheit in ihren vielen Ausprägungen und Konfliktfeldern (etwa islamisches Kopftuch von Lehrkräften, Richterinnen und in der Wirtschaft, Burka und Burkini, Satire und Blasphemie). Stellen diese islamisch geprägten Felder den einzigen, einen zentralen oder nur einen unter vielen weiteren Konfliktherden um europäische Freiheitsrechte dar? In Deutschland wie auch andernorts in Europa ist vor allem der Staat gefordert: Kann er noch europäische Grundrechte garantieren? Kann er Muslimen einerseits, Islamfeinden andererseits so deren Grenzen aufzeigen, dass Freiheit hinreichenden Raum erhält? Ist Toleranz nur eine – vielleicht schon überwundene – Vorstufe zu Freiheitsrechten oder kommt ihr auch im Zusammenwirken mit diesen eine eigenständige, heute noch aktuelle, gar unverzichtbare Bedeutung zu?

Programm

16:00 Begrüßungskaffee, Einschreibung
16:30 Einführung (Dr. Johannes Hattler, Lindenthal-Institut)
16:45 Dr. Reinhard Müller (Frankfurt): Freiheit ohne Ordnung? Der Staat als Garant europäischer Grundrechte 
17:20 Prof. Dr. Michael Sachs (Köln): Freiheit und Grenzen für Muslime und Islamfeinde. Zur Religions-, Meinungs- und Kunstfreiheit unter dem Grundgesetz
18:00 Pause
18:30 Dr. Lothar Häberle (Köln): Toleranz in Konflikten um europäische Freiheitsrechte. Satire, islamisches Kopftuch in der Öffentlichkeit, muslimische Flüchtlinge, „Auschwitz-Lüge“ und Wunsiedel-Beschluss des BVerfG
19:00 Diskussion mit den Referenten
19:45 Ausklang bei Wein und Fingerfood
Informationen zu den Referenten

 Das Programm als PDF

Am 3. November wird das Colloquium fortgesetzt und  abgeschlossen. Es referieren und diskutieren: Richter d. BVerfG a.D. Prof. Dr. Dr.h.c.mult. Dieter Grimm (Berlin), Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz (Bonn) und Dr. Verena Hoene (Köln).

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