Colloquientermine

Islam - Säkularismus - Religionsrecht

Aspekte und Gefährdungen der Religionsfreiheit

Interdisziplinäres Colloquium - Teil I

Religionsfreiheit - ein Bürgerrecht! Aber soll der Staat der Religion wohlwollend oder begrenzend, gar abweisend begegnen: Freiheit für die Religion oder Freiheit von der Religion? Seit Gründung der Bundesrepublik ist die religiöse Zusammensetzung der Gesellschaft heterogener und konfliktiver geworden. Zugenommen hat die Gruppe der Religionslosen, von denen einige aktiv für einen weltanschaulichen Säkularismus eintreten, und die der Muslime unterschiedlichen Bekenntnisses. Die komplexe Beziehung von Islam und Verfassungsstaat aus Sicht der Islamwissenschaften steht am 28. August im Mittelpunkt: Welche Bedeutung kommt der Scharia zu? Wie verbindlich sind islamische Quellen? Wie wird die im Grundgesetz geforderte Trennung von Religion und Staat gesehen? Können islamische Gemeinschaften zentrale deutsche Verfassungsgrundsätze akzeptieren und sogar zu Kooperationspartnern des Staates (etwa für islamischen Religionsunterricht) werden?

Programm 

16:00 Begrüßungskaffee, Einschreibung 
16:30 Einführung (Dr. Johannes Hattler, Lindenthal-Institut) 
16:45 Dr. Lothar Häberle (Köln): Religionsfreiheit (Art. 4 GG) und Staatskirchenrecht (Art. 140 GG) - eine nicht nur verfassungsrechtliche Lageskizze 
17:25 Prof. Dr. Bülent Uçar (Osnabrück): Islam und Verfassungsstaat aus islamischer Binnensicht vor dem Hintergrund der Scharia-Regelungen 
18:05 Pause 
18:25 Dr. Lukas Wick (Zürich): Islam und Verfassungsstaat in der Perspektive einflussreicher islamischer Theologen 
19:05 Podium
20:00 Ausklang (mit Imbiss)

Zum Bericht über das Colloquium

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